Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH
und deren Markenname DieBildbildner

§1 Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Schirwon Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, auch handelnd durch ihre Marke dieBildbildner, vertreten durch die Geschäftsführerin Marion Schirwon, im Weiteren Auftragnehmer genannt, und Ihnen, dem Besteller, im Weiteren Auftraggeber genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allen Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  1. Mündliche, zusätzliche oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

 

§2 Angebote

 

  1. Unsere Preisangebote behalten 30 Tage Gültigkeit ab Datum des Angebots, es sei denn, dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. Wir behalten uns das Recht vor jeder Zeit von unserem Angebot zurück zu treten, sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers vorliegt.

 

§3 Vertragsabschluss

 

  1. Der Kaufvertrag über das von uns angebotene Vertragserzeugniss bzw. die Handelsware kommt durch eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers, oder beim Fehlen einer solchen durch die widerspruchslose Entgegennahme einer ausgestellten Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Spätestens aber nach der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Rechnung.
  1. Der Auftraggeber ist an seine mündliche oder schriftliche Bestellung der Ware, Auftragsbestätigung einer Design-Leistung und/ oder Zusage zu jeglicher Service-Leistung gebunden.

 

§4 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Jede von uns gelieferte Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch der Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, unser Eigentum und ist weder in anderem Namen verpfändbar, belastbar oder sonst wie als Sicherheit für andere als für den Auftragnehmer selbst zu verwenden.
  1. Während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber das Eigentum des Auftragnehmers zu wahren und die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung zu tragen, auch wenn die gelieferte Handelsware/ das Vertragserzeugnis nicht unmittelbar für den Auftraggeber, sondern für einen Dritten bestimmt ist. Ferner verpflichtet er sich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers ausdrücklich hinzuweisen.
  1. Jeder Standortwechsel von Eigentumsvorbehaltsware und alle Eingriffe Dritter hierauf, insbesondere Pfändungen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  1. An Entwürfen und Werkzeichen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Im Falle einer Präsentation können die Originale als Leihgabe beim Auftraggeber verbleiben, müssen aber nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Die Zusendung und etwaige Rücksendung dieser Arbeiten gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
  1. Alle von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Mittel insbesondere Layouts, Filme, Werkzeichnungen, Lithographien, Druckplatten, Sätze und EDV-Daten bleiben in unserem Eigentum, auch wenn die Anfertigung oder Verwendung besonders vergütet wird, es sei denn das Vertragserzeugnis selbst ist eines dieser Mittel.

 

§5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

  1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die von uns geleisteten Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  1. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
  1. An Programmen erwirbt der Besteller nur einfaches Nutzungsrecht, die Schutzrechtshinweise sind verbindlich.
  1. Die Designarbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs.3 UrhG.
  1. Vorschläge oder eine sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  1. Für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, Druckvorlagen etc.) zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung und das Recht der urheberrechtlichen Befugnis zur Auftragserteilung ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
  1. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck verbleibt auch vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung oder bei Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechtes gemäß § 31 Abs. 3 UrhG, uns. Nachdruck, Vervielfältigung oder Vertrieb unserer Produkte ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet.

 

§6 Vergütung der Vertragserzeugnisse und Handelswaren

 

  1. Unsere Preise sind Nettopreise in Euro, sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Die zur Zeit der Rechnungserteilung gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  1. Wenn es sich bei dem Vertragserzeugnis um eine Design-Leistung handelt, bilden Entwürfe und Werkzeichnungen zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus drei Teilhonoraren zusammen: dem Entwurfs-, Nutzungsrechts- und Werkzeichnungshonorar.Das Anfertigen von technischen Nebenleistungen, wie z.B. Scans,  wird gesondert nach unserer Preisliste abgerechnet.
  1. Sollten bis zum Lieferzeitpunkt des Vertragserzeugnisses/ der Handelsware Kostenänderungen auftreten, behalten wir uns eine Angleichung vor.
  1. Bestimmte Waren können nur mit Tagespreisen angeboten werden. Für diese Angebote besteht keine Preisgarantie. Diese Waren werden mit dem Tagespreis des Rechnungsdatums oder des Anlieferungsdatums berechnet, sofern wir nicht Hersteller sind.

 

§7 Vergütung von Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

  1. Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Korrekturlesungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe maßgebend.
  1. Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert honoriert.
  1. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  1. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
  1. Gibt der Auftraggeber nach auftragsgemäßer Anfertigung des Satzes bzw. nach Vorlage des Korrekturabzuges neue Satzanweisungen, so werden die Mehrkosten als Autoren-Korrekturen nach unseren Stundensätzen abgerechnet.

 

§8 Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Rechnung wird mit dem Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses gestellt, wenn es sich dabei um eine Design-Leistung oder Printleistungen handelt. Bei Handelswaren wird die Rechnung mit dem Tage der Lieferung, bei der Schaltung von Anzeigen mit dem Tage der Bestellung gestellt.
  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Banküberweisung gilt der Tag der Valuta auf einem unserer Konten als Zahlungseingang.
  1. Skonti in Höhe von 2% gewähren wir nur bei eingehender Zahlung innerhalb von 7 Tagen.
  1. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen oder wird er in Teilen abgenommen, so können Abschlagszahlungen gefordert werden, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der Arbeiten und 1/3 bei Rechnungserhalt, oder in Höhe der Rechnungssumme der jeweiligen abgenommenen Teilleistungen.
  1. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann von uns eine Vorauszahlung von 100% der voraussichtlichen Rechnungssumme verlangt werden. Wir sind berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
  1. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an und nur unter vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit und werden nur unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen gutgeschrieben.
  1. Bei Bonitätsverlust oder Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest oder Konkurs, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge und noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel oder Schecks, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind ebenfalls berechtigt alle unsere erteilten Aufträge zu kündigen, die Weiterarbeit an ihnen einzustellen und die angefallenen Arbeiten und Kosten in Rechnung zu stellen.
  1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank seit dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

§9 Stornierung und Rücktritt

 

  1. Widerruft der Auftraggeber sein Vertragsangebot oder tritt er vom Vertrag zurück, nachdem wir bereits Leistungen erbracht haben, so sind unsere Leistungen angemessen zu vergüten. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den uns entstandenen Nachteilen, wofür unsere betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
  1. Das Recht auf Rücktritt vom Vertragsabschluß seitens des Auftraggebers erlischt 10 Tage nach Bestellung oder Auftragsbestätigung, oder bei Lieferung, wenn die Lieferung vor 10 Tagen nach Bestellung erfolgt. Weiterhin ist ein Rücktritt von Waren, die vom Auftragnehmer eigens bestellt wurden, nur insofern möglich, wie der Zulieferer oder Hersteller ein Rücktrittsrecht einräumt. Sämtliche hieraus entstehenden Nachteile und Kosten trägt der Auftraggeber, wobei unsere betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
  1. Das Recht des Auftraggebers nachzuweisen, ein Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden, bleibt unberührt.
  1. Dem Auftragnehmer wird auch nach Vertragsabschluss ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat, oder wenn ein Versagen des Zulieferers oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt.

 

§10 Haftung

 

  1. Für die wettbewerbs- oder warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit/ Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und Design-Leistungen haften wir nicht.
  1. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten, einschließlich derer des Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftrag-gebers.
  1. Soweit wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungs-Gehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  1. Für Fehler, die durch vom Auftraggeber eingereichte Auftrags-Unterlagen, Entwürfe, Skizzen, Materialien etc. veranlasst sind, haften wir ebenso wenig, wie für bei Korrekturabzügen nicht vom Auftraggeber erkannte und nicht rechtzeitig gerügte Fehler, auch wenn eine Korrekturlesung vereinbart ist und diese gesondert vergütet wird. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht ausdrücklich verlangt, so haftet in jedem Fall der Auftraggeber.
  1. Für sämtliche Gegenstände, die zur Abwicklung und Produktion des Vertragserzeugnisses von Nöten sind oder bei der Produktion entstehen, aber nicht dem Eigentumsvorbehalt des §4 unterliegen, und sämtliche fremde Gegenstände aus dem Besitz des Auftraggebers, die nach Fertigstellung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen vier Wochen abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände dem Auftraggeber zuzusenden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
  1. Für Materialschäden oder Herstellungsfehler von Zulieferware haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant oder Hersteller für solche Fehler oder Schäden haftet. Des Weiteren sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art oder wegen Schäden die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferte Ware zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

 

§11 Lieferzeit und -termine

 

  1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen, wie Manuskript, Fotos etc., sie endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Handelsware durch den Zulieferer oder Hersteller in unserem Betrieb.
  1. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Entwürfen, Werkzeichnungen, Andrucken, Proofs, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderungen.
  1. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine Änderung des Vertrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringt, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Auftraggeber anzunehmen.

 

§12 Betriebsstörungen

 

  1. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff-, Kraftstoff- oder Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und/ oder des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

 

§13 Lieferung, Versand und Verpackung

 

  1. Erfüllungsort jeder unserer Lieferungen ist der Firmenstandort des Auftragnehmers.
  1. Bei Anlieferung, Versand oder Bereitstellung des Vertragserzeugnisses/ der Handelsware trägt der Käufer/ Auftraggeber Gefahr und Kosten, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Verbindlichkeit für preiswertesten und/ oder schnellsten Versand übernehmen wir nicht. Vorablieferungen bei Design Leistungen erfolgen nur auf Verlangen.
  1. An uns unbekannte Kunden kann die Lieferung auch per Nachnahme, bei Abholung auch gegen bar erfolgen, ebenso bei einem Auftrag mit einem Warenwert bis 25,- Euro.
  1. Originalverpackungen einer Handelsware für Computer Hard- und Software sind vom Auftraggeber/ Besteller aufzubewahren. Ohne diese Originalverpackungen in unbeschädigtem Zustand erlischt sowohl der Gewährleistungsanspruch als auch jegliches Rücktrittsrecht.

 

§14 Mehr- oder Minderlieferung von Druckerzeugnissen

 

  1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.

 

§15 Gewährleistung

 

  1. Gewährleistungsfristen sind je Produkt oder Vertragserzeugnis dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu entnehmen. Grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bieten wir eine Gewährleistung nur insoweit, wie unser jeweiliger Zulieferer oder Hersteller des Vertragserzeugnisses eine Gewährleistungsfrist gewährt.
  1. Beanstandungen jeglicher Art sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Übersendung der bemängelten Ware. Erfolgt die Rücklieferung der bemängelten Ware nicht innerhalb dieser Frist und in unbeschädigter Originalverpackung, wird die Rücknahme und eine Ersatz-leistung verweigert. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.

 

§16 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

  1. Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Korrekturabzüge, Andrucke und Proofs sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns erklärt zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bezüglich der Haftungs-bestimmungen gilt §10.
  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung durch den Auftraggeber sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
  1. Bei Leistungen mit Einräumung eines Nutzungsrechtes erfolgt die Produktions- und Drucküberwachung grundsätzlich durch uns. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

 

§18 Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Köln.

 

§19 Schlussbestimmungen

 

  1. Vertreter sind nicht Inkasso berechtigt.
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit, soweit sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen
  2. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die im wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt und den Interes-sen des Auftragnehmers Rechnung trägt. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

 

Stand

Köln, Januar 2021

Handelsregister Köln HRB 66236

Geschäftsführerin: Marion Schirwon